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Produkt zum Begriff Nachlass:


  • Gedichte aus dem Nachlass (Lavant, Christine)
    Gedichte aus dem Nachlass (Lavant, Christine)

    Gedichte aus dem Nachlass , Fast 500, größtenteils unbekannte Gedichte von Christine Lavant. Eine unvergleichliche Entdeckung. »Wer das, was er schreiben muss, zurückhält, ist vielleicht wie ein Weib, das seine Kinder vergräbt aus Angst, sie könnten dem lieben Nachbarn nicht gefallen«, stellte Christine Lavant fest. Die Kärntner Dichterin schrieb zeitlebens ca. 1.800 Gedichte. Nur gut ein Drittel davon hat Lavant auch veröffentlicht. Inhaltlich kühnere, formal riskantere Gedichte hielt sie zunächst zurück, und nach der Veröffentlichung ihres dritten großen Gedichtbandes »Der Pfauenschrei« (1962), als ihre dichterische Stimme nahezu verstummt war, wollte sie von Veröffentlichung nichts mehr wissen. Viele Gedichte aus dem Nachlass zeigen ungeschützt und zugänglich, wo Lavants bildgewaltige Dichtung ihren Ausgang nimmt. Es ist eine Lyrik, von der Monika Rinck sagt, sie sei »die ungeheure Transformation von Schmerz und Leid in ein großes, kraftvolles und zuweilen immens komisches Werk«. Der dritte Band der vierbändigen Werkausgabe enthält eine Auswahl aus den nachgelassenen Gedichten aus allen Schaffensperioden, darunter auch das lange Zeit verschollene, erst kürzlich wieder entdeckte Erstlingswerk »Die Nacht an den Tag«, das 1948 zwar gesetzt, aber nie gedruckt wurde. Drei Viertel der hier versammelten Gedichte sind Erstveröffentlichungen, die übrigen wurden zuvor in diversen Nachlasspublikationen publiziert. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 201703, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Christine Lavant: Werke in vier Bänden#3#, Autoren: Lavant, Christine, Redaktion: Moser, Doris~Hafner, Fabjan~Amann, Klaus, Seitenzahl/Blattzahl: 649, Keyword: 20. Jahrhundert; Die Nacht an den Tag; Edition; Erstveröffentlichung; Erzählungen; Frau; Kärnten; Literatur; Lyrik; Lyrikerin; Nachlass; Nachlasspublikation; Roman; Österreich, Fachschema: Deutsche Belletristik / Lyrik, Thema: Eintauchen, Warengruppe: HC/Belletristik/Lyrik/Dramatik/Essays, Fachkategorie: Einzelne Dichter, Thema: Entspannen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Wallstein Verlag GmbH, Verlag: Wallstein Verlag GmbH, Verlag: Wallstein, Länge: 195, Breite: 129, Höhe: 40, Gewicht: 683, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1166538

    Preis: 44.00 € | Versand*: 0 €
  • Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage
    Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage

    Das richtige Testament für Ihre Situation

    Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
  • SIGEL Bestellung Formularbuch BE525
    SIGEL Bestellung Formularbuch BE525

    Formularbuch BE525: bestellen und notieren in einem Atemzug Mit dem SIGEL Formularbuch BE525 Bestellung sind Sie für den Bereich Einkauf & Verkauf perfekt gerüstet. Mit dem Formularbuch im handlichen DIN A5 -Format bietet Ihnen SIGEL Bestellformulare mit einer durchdachten und praxisorientierten Gestaltung , die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern und somit eine perfekte Organisationsgrundlage darstellen. Das SIGEL Formularbuch BE525 Bestellung mit 2-fach Durchschlag beinhaltet 2x 50 Blatt in weiß/rosa sowie ein Blatt Blaupapier . Das Original-Formular ist weiß und die Kopie rosa. Jedes Blatt verfügt über eine Abheftlochung , so dass Sie die Bestellung gleich im richtigen Ordner ablegen können. Dank ihrer feinen Mikroperforation lassen sich die Formulare auch sauber und ohne Risse abtrennen. Das SIGEL Formularbuch verfügt darüber hinaus über eine sehr haltbare Spezial-Rückenleimung und ist im täglichen Gebrauch dadurch auch besonders robust. Das Formularbuch BE525 Bestellung von SIGEL eignet sich sowohl für die Beschriftung mit Hand als auch mit der Schreibmaschine und hat sich mit seiner anwenderfreundlichen 2-farbigen Gestaltung bereits bewährt. Greifen Sie jetzt zu und profitieren Sie von der praktischen und zeitsparenden Seite der SIGEL Geschäftsformulare!

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  • AVERY Zweckform Bestellung Formularbuch 1406
    AVERY Zweckform Bestellung Formularbuch 1406

    Bestellvorgänge leicht gemacht - mit dem AVERY Zweckform Formularbuch Bestellung Jede Bestellung will vollständig und übersichtlich erfasst werden. Das AVERY Zweckform Formularbuch 1406 Bestellung im handlichen DIN A5 Format dient der praxisgerechten Erfassung aller relevanten Informationen eines Bestellvorgangs. Das AVERY Zweckform Formularbuch 1406 Bestellung ist ein kleines Formularbuch mit 2x 50 Vordrucken im kompakten DIN A5 Hochformat. Jede der 50 weißen Bestellformulare aus Kohlepapier (KP) hat einen weißen Durchschlag , der zum Verbleib im Buch bestimmt ist. Sämtliche Positionen sind übersichtlich dargestellt und klar beschriftet. So können Sie unter anderem den Liefertermin und die Versandart angeben und die Mehrwertsteuer vom Gesamtbetrag ausweisen. Die robuste Sicherheitsbindung hält die 50 Formularblätter mit Durchschlag sicher zusammen. Das Papier in bewährter Qualität made in Germany hat ein Gewicht von 60 g/qm und ist holzfrei sowie chlorfrei gebleicht. Die feine Mikroperforation ermöglicht nach dem Ausfüllen ein sauberes Heraustrennen des Formulars. Bestellen Sie jetzt das praktische AVERY Zweckform Formularbuch 1406 Bestellung bequem in unserem Online-Shop!

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  • Wer verteilt den Nachlass?

    "Wer verteilt den Nachlass?" ist eine wichtige Frage, die sich stellt, wenn eine Person verstirbt und Vermögenswerte hinterlässt. In den meisten Fällen wird der Nachlass gemäß dem letzten Willen des Verstorbenen verteilt. Falls kein Testament vorhanden ist, wird das Vermögen gemäß den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes aufgeteilt. Oft wird ein Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker ernannt, um den Verteilungsprozess zu überwachen und sicherzustellen, dass die Wünsche des Verstorbenen respektiert werden. Es ist ratsam, im Voraus eine klare Regelung für die Verteilung des Nachlasses zu treffen, um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.

  • Wer verwaltet den Nachlass?

    Wer verwaltet den Nachlass hängt davon ab, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Wenn ein Testament vorhanden ist, wird in der Regel ein Testamentsvollstrecker benannt, der den Nachlass gemäß den Anweisungen im Testament verwaltet. Wenn kein Testament vorhanden ist, wird ein Nachlassverwalter bestellt, der die Aufgabe hat, den Nachlass zu verwalten und zu verteilen. In einigen Fällen kann auch ein Nachlassgericht die Verwaltung des Nachlasses übernehmen, insbesondere wenn es Streitigkeiten oder Unklarheiten gibt. Letztendlich liegt es am Gericht, einen geeigneten Verwalter für den Nachlass zu bestimmen.

  • Wer regelt meinen Nachlass?

    Dein Nachlass wird in der Regel durch dein Testament geregelt. In diesem Dokument legst du fest, wer deine Erben sind und wie dein Vermögen aufgeteilt werden soll. Wenn du kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die vorgibt, wer deine nächsten Angehörigen sind und wie dein Nachlass aufgeteilt wird. Es ist wichtig, frühzeitig über die Regelung deines Nachlasses nachzudenken und gegebenenfalls ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass deine Wünsche respektiert werden. Falls du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, kannst du dich an einen Notar oder Anwalt für Erbrecht wenden. Wer regelt deinen Nachlass, liegt also letztendlich in deiner eigenen Verantwortung.

  • Wer darf Nachlass regeln?

    In Deutschland darf grundsätzlich jeder Erwachsene seinen eigenen Nachlass regeln, indem er ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt. Auch Ehepartner können gemeinsam ein Testament verfassen. Wenn jemand ohne Testament verstirbt, greift die gesetzliche Erbfolge, die vorgibt, wer die Erben sind. In manchen Fällen kann auch ein Nachlassgericht eingeschaltet werden, um den Nachlass zu regeln, insbesondere wenn es Streitigkeiten unter den Erben gibt. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Nachlassregelung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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  • Ist Skonto ein Nachlass?

    Ist Skonto ein Nachlass? Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Im Gegensatz zum Rabatt, der vor dem Kauf gewährt wird, wird Skonto nachträglich abgezogen. Skonto dient als Anreiz für schnelle Zahlungen und kann daher als eine Art Nachlass betrachtet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Skonto nur unter bestimmten Bedingungen gewährt wird und nicht in allen Fällen verfügbar ist.

  • Wer regelt Nachlass von Toten?

    Wer regelt den Nachlass von Toten? Die Regelung des Nachlasses von Verstorbenen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Erbrechts. In den meisten Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die bestimmen, wie das Vermögen eines Verstorbenen aufgeteilt wird, wenn kein Testament vorhanden ist. Oft wird ein Nachlassgericht eingeschaltet, um den Nachlass zu verwalten und die Erbansprüche zu klären. Es ist wichtig, dass die Angehörigen und Erben sich frühzeitig über die rechtlichen Regelungen informieren, um Streitigkeiten zu vermeiden und den Nachlass ordnungsgemäß zu regeln.

  • Werden beerdigungskosten vom Nachlass abgezogen?

    Ja, in der Regel werden die Beerdigungskosten vom Nachlass abgezogen, bevor das restliche Vermögen unter den Erben aufgeteilt wird. Die Beerdigungskosten haben in der Regel Vorrang vor anderen Schulden des Verstorbenen. Es ist wichtig, dass die Kosten angemessen und nachvollziehbar sind, um vom Nachlass abgezogen zu werden. Falls der Nachlass nicht ausreicht, um die Beerdigungskosten zu decken, können die nächsten Angehörigen zur Kostentragung herangezogen werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine Bestattungsvorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass die Beerdigungskosten gedeckt sind.

  • Was gehört in den Nachlass?

    Was gehört in den Nachlass? Beim Tod einer Person gehören alle Vermögenswerte, Schulden, Immobilien, Wertgegenstände und persönliche Besitztümer zum Nachlass. Dazu zählen auch Konten, Versicherungen, Rentenansprüche und geistiges Eigentum. Es ist wichtig, dass der Nachlass ordnungsgemäß verwaltet und verteilt wird, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Ein Testament kann dabei helfen, den letzten Willen des Verstorbenen klar festzuhalten und die Verteilung des Nachlasses zu regeln. Es ist ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und einen Nachlassplan zu erstellen, um sicherzustellen, dass der Nachlass im Sinne des Verstorbenen geregelt wird.

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